Leistungen

Wir übernehmen:

Selbstverständlich übernehmen wir die Leistungen auch kurzfristig ab dem Tag der Kontaktaufnahme.

Die Festlegung ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) durch Begutachtung des Patienten nach Antragstellung bei der jeweiligen Krankenversicherung.