Leistungen
Wir übernehmen:
- Pflegeversicherungsleistungen der Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch SGB XI für Patienten mit Pflegestufe und/oder Hilfe zur Pflege (SGB XII) für Patienten mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfeträger oder grundpflegerische Leistungen für Privatpatienten (siehe Pflegeversicherungsleistungen)
- Krankenversicherungsleistungen der Behandlungspflege (SGB V) nach ärztlicher Verordnung (siehe Krankenversicherungsleistungen)
- die hauswirtschaftliche Versorgung innerhalb der Pflegeversicherung oder als private Leistung
- die Betreuung von Schwerstkranken und Sterbebegleitung
- die Pflegebegutachtung nach § 37.3 SGB XI (halbjährlich/vierteljährlich im Auftrag der Pflegeversicherung für Patienten mit Anspruch auf Pflegegeld
- die Verhinderungspflege (nach §39 SGB XI), wenn Angehörige wegen Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert sind
- die Betreuung von Demenzkranken (nach §45b SGB XI)
- auf Wunsch die Begleitung unserer Patienten zum Arzt und vermitteln Dienstleistungen wie Hausnotruf, Essen auf Rädern oder Krankengymnastik
- die kostenfreie Beratung bei der Einstufung in die Pflegeversicherung
- die kostenfreie Beratung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln und von notwendigen Wohnraumanpassungen
Selbstverständlich übernehmen wir die Leistungen auch kurzfristig ab dem Tag der Kontaktaufnahme.
Die Festlegung ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) durch Begutachtung des Patienten nach Antragstellung bei der jeweiligen Krankenversicherung.
