Häufige Fragen:
- Welche Kriterien sprechen für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes?
- Was kann ich nach einem Krankenhausaufenthalt tun, um meine Versorgung in der häuslichen Umgebung sicher zu stellen?
- Wie kann ich eine Pflegestufe erlangen und wer hilft mir dabei?
- Welche Voraussetzungen müssen für die jeweiligen Pflegestufen erfüllt sein?
- Welche Kosten werden auf mich zukommen?
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Der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes ist sinnvoll, wenn kranke und pflegebedürftige Menschen, trotz Einschränkungen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung versorgt werden möchten. Unser Pflegedienst übernimmt die Pflege des Patienten und unterstützt darüber hinaus diesen bei der Bewältigung des Haushaltes. Die Erbringung der Leistung wird stets an den individuellen Bedürfnissen, Anforderungen und Gewohnheiten des Patienten ausgerichtet.
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Unser ambulanter Pflegedienst versorgt Patienten auch nach einem Krankenhausaufenthalt ohne Unterbrechung weiter, in dem ärztlich verordnete Maßnahmen durchgeführt werden und damit der Erfolg der Therapie sichergestellt wird. Bereits während Ihres Aufenthaltes in der stationären Einrichtung nehmen wir Kontakt zum Pflegepersonal der Station und zum behandelnden Arzt auf und setzen uns mit Ihrem Hausarzt, Apotheken und Sanitätshäusern in Verbindung, um alles für Ihre Heimkehr in die häusliche Umgebung vorzubereiten.
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Die Beantragung einer Pflegestufe erfolgt über die zuständige Pflegekasse, welche eine Begutachtung zur Einstufung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchführen lässt. Innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Einstufung. Gerne unterstützen wir Sie kostenfrei bei dem Besuch des MDK-Gutachters und/oder helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf das Gespräch.
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Die Einstufung in die Pflegestufen 1, 2 und 3 erfolgt durch die Begutachtung des Patienten durch den Medizinischen Dienst. Dieser ermittelt die jeweilige Pflegestufe durch eine Prüfung des täglichen Hilfebedarfs.
Folgender täglicher Hilfebedarf ist für die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe notwendig:
| Einstufung in die Pflege | |||
| Täglicher Hilfebedarf | Pflegestufe 1: | Pflegestufe 2: | Pflegestufe 3: |
| Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) |
45 Minuten | 2:00 Stunden | 4:00 Stunden |
| Hauswirtschaftliche Versorgung (Putzen, Waschen, Essenkochen, Einkaufen) |
mehrfach in der Woche | mehrfach in der Woche | mehrfach in der Woche |
| Gesamtzeit pro Tag mindestens | 1:30 Stunden | 3:00 Stunden | 5:00 Stunden |
| Häufigkeit des Hilfebedarfs | einmal täglich | dreimal täglich | rundum die Uhr |
- Die monatlichen Beträge für Sachleistungen durch den Pflegedienst werden von der Pflegekasse übernommen. Dabei können in den jeweiligen Pflegestufen Sachleistungen in Höhe der unten aufgelisteten Beträge in Anspruch genommen werden:
| Monatliche Beträge für Sachleistungen durch Pflegedienst | |
| ab 01.01.2012 | |
| Pflegestufe 1 | 450 € |
| Pflegestufe 2 | 1100 € |
| Pflegestufe 3 | 1550 € |
| Jährlicher Betrag für Verhinderungspflege (maximal 28 Tage) | |
| ab 01.01.2012 | |
| Pflegestufe 1, 2 und 3 | 1550 € |
| Jährlicher Betrag für Betreuungsleistungen (Demenzkranke) | |
| ab 01.01.2012 | |
| Begutachtungsstufe 1 | 1200 € |
| Begutachtungsstufe 2 | 2400 € |
Darüber hinausgehende Kosten sowie Investitionskosten sind vom Patienten selbst zu tragen.
